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   OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 U 166/01   

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https://dejure.org/2001,3575
OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 U 166/01 (https://dejure.org/2001,3575)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.10.2001 - 9 U 166/01 (https://dejure.org/2001,3575)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Oktober 2001 - 9 U 166/01 (https://dejure.org/2001,3575)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 818 Abs. 2; 2325; 2329; 2330
    Pflichtteilsergänzung wegen Zuwendung von Nießbrauch und Pflegerecht an Ehegatten des Übertragenden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtteilsergänzungsanspruch; Erbschaft; Pflegeverpflichtung; Pflichtteil; Schenkung; Bereicherungsausgleich

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; BGB § 2329; ; BGB § 291; ; BGB § 2325; ; BGB § 2325 Abs. 2; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 2330; ; BGB § 2328; ; BewG § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichtteilsergänzung wegen Schenkung von Nießbrauch und Pflegeberechtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 512
  • FamRZ 2002, 772
  • ZEV 2002, 460
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94

    Unentgeltlichkeit der Übergabe eines Hausgrundstücks in Vorwegnahme der Erbfolge

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 U 166/01
    Ausschlaggebend hierfür ist, ob Leistung und Gegenleistung in der maßgebenden subjektiven Wertung der Vertragsparteien gleichwertig sind (BGH MDR 1995, 500; OLG Düsseldorf a.a.O.); nur bei auffallend grobem Missverhältnis zwischen dem wirklichen Wert von Leistung und Gegenleistung ist von teilweise unentgeltlicher Zuwendung auszugehen (BGHZ 59, 132).

    Wenn diese das zu dieser Zeit nicht überschaubare Risiko künftiger Pflegebedürftigkeit des Erblassers und der Beklagten durch die von der Stieftochter übernommene Verpflichtung absichern wollten, handelt es sich hierbei um eine entgeltliche Gegenleistung, die mit dem von den Vertragschließenden angenommenen Wert in den Äquivalenzvergleich von Leistung und Gegenleistung einzustellen ist (vgl. BGH MDR 1995, 500; OLG Oldenburg FamRZ 1998, 516; OLG Köln OLGR 1993, 43).

  • BGH, 10.11.1982 - IVa ZR 29/81

    Pflichtteilsergänzung durch den (pflichtteilsberechtigten) beschenkten Erben

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 U 166/01
    Zwar ist diese Vorschrift auf den Anspruch aus § 2329 entsprechend anwendbar (BGH NJW 1983, 1485), jedoch verbleibt der Beklagten unter Berücksichtigung der ihr zugewandten Werte von insgesamt 130.000 DM auch nach Zahlung von 31.901,54 DM an die Klägerin mehr als der ihr gebührende Pflichtteil, der sich auf den gleichen Betrag beläuft (§§ 1931, 1371; 2303 Abs. 2 BGB).
  • BGH, 17.01.1996 - IV ZR 214/94

    Beweislast des Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich der Unentgeltlichkeit einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 U 166/01
    Der vorbehaltene Nießbrauch ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit dem kapitalisierten Wert der hieraus zu ziehenden Nutzungen in Ansatz zu bringen (BGH NJW-RR 1996, 705 m. w. N.).
  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 374/94

    Gegenstand einer gemischten Schenkung

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 U 166/01
    Eine solche liegt vor, wenn der Wert der Leistung des einen dem Wert der Leistung des anderen nur zum Teil entspricht, die Vertragsparteien dies wissen und übereinstimmend wollen; dass der überschießende Wert unentgeltlich gegeben wird (BGH NJW-RR 1996, 754; OLG Düsseldorf OLGR 1999, 349).
  • BGH, 30.05.1990 - IV ZR 254/88

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Belastung des verschenkten Gegenstands mit

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 U 166/01
    Der Wert dieser Leistung des Erblassers mindert sich von vornherein um den Wert des vorbehalten Nießbrauchs (OLG Düsseldorf a.a.O.; BGH NJW-RR 1990, 1158 unter Ablehnung entgegenstehender Literaturstimmen), der im Übertragungsvertrag mit 110.000 DM in Ansatz gebracht ist.
  • OLG Oldenburg, 01.07.1997 - 5 U 23/97

    Vorliegen einer Schenkung oder Teilschenkung bei Grundstücksübertragung gegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 U 166/01
    Wenn diese das zu dieser Zeit nicht überschaubare Risiko künftiger Pflegebedürftigkeit des Erblassers und der Beklagten durch die von der Stieftochter übernommene Verpflichtung absichern wollten, handelt es sich hierbei um eine entgeltliche Gegenleistung, die mit dem von den Vertragschließenden angenommenen Wert in den Äquivalenzvergleich von Leistung und Gegenleistung einzustellen ist (vgl. BGH MDR 1995, 500; OLG Oldenburg FamRZ 1998, 516; OLG Köln OLGR 1993, 43).
  • BGH, 07.03.1984 - IVa ZR 152/82

    Schenkung aufgrund einer sittlichen Pflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 U 166/01
    Trotz der grundsätzlichen Testierfreiheit besteht dem pflichtteilsberechtigten Kind gegenüber eine sittliche Pflicht, den Pflichtteil nicht durch rechtlich noch im Rahmen des Zulässigen bleibende Maßnahmen zu entwerten; das Pflichtteilsrecht verdient entschiedenen Schutz (BGH NJW 1984, 2939).
  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90

    Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 U 166/01
    Der Begriff der "Schenkung" im Sinne dieser Vorschrift umfasst auch gemischte Schenkungen, Schenkungen unter Auflagen und auch so genannte "unbenannte Zuwendungen" unter Eheleuten (vgl. BGH NJW 1992, 564).
  • BGH, 02.06.1993 - IV ZR 259/92

    Anspruch auf Wertermittlung des Pflichtteilsberechtigten gegenüber Mitereben

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 U 166/01
    Dieser fällt bei einer auf den Todesfall aufschiebend bedingten Schenkung mit dem Erbfall zusammen (BGH NJW 1993, 2737 m. w. N.).
  • BGH, 21.06.1972 - IV ZR 221/69

    Vermutete Schenkung des Erblassers

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 U 166/01
    Ausschlaggebend hierfür ist, ob Leistung und Gegenleistung in der maßgebenden subjektiven Wertung der Vertragsparteien gleichwertig sind (BGH MDR 1995, 500; OLG Düsseldorf a.a.O.); nur bei auffallend grobem Missverhältnis zwischen dem wirklichen Wert von Leistung und Gegenleistung ist von teilweise unentgeltlicher Zuwendung auszugehen (BGHZ 59, 132).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.1999 - 9 U 125/98

    Rechtsnatur eines entschädigungslosen Rücktauschrechts in einem notariellen

  • BGH, 11.11.1981 - IVa ZR 235/80

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Pflichtteilsergänzung - Unbegründetheit einer

  • BGH, 28.09.2016 - IV ZR 513/15

    Beeinträchtigende Schenkung des Erblassers: Vorliegen einer Schenkung einerseits

    Zur Kapitalisierung ist der jährliche Nettoertrag des Nießbrauchs mit der Lebenserwartung des Nießbrauchers auf der Grundlage des Vervielfältigungsfaktors gemäß Anlage 9 zu § 14 Bewertungsgesetz in der zum Zeitpunkt der Grundstücksübertragung gültigen Fassung vom 23. Juni 1993 (BGBl. 1993 I S. 971) zu multiplizieren (zu dieser Berechnungsmethode vgl. OLG Celle FamRZ 2009, 462, 463; ZEV 2003, 83, 84; OLG Koblenz ZEV 2002, 460, 461).

    Hierbei verkennt das Berufungsgericht, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung des Wertes der vertraglich versprochenen Pflegeleistungen der Vertragsabschluss ist (BGH, Urteil vom 11. April 2000 - X ZR 246/98, NJ 2000, 598 unter 1 e; OLG Celle FamRZ 2009, 462, 463; OLG Koblenz ZEV 2002, 460, 461).

    d) Schließlich wird das Berufungsgericht zu bewerten haben, ob und inwieweit das dem Erblasser vorbehaltene Rücktrittsrecht vom Vertrag als wirtschaftlicher Nachteil wertmindernd in Rechnung zu stellen ist (vgl. hierzu etwa OLG Koblenz ZEV 2002, 460, 461).

  • OLG Köln, 09.03.2017 - 7 U 119/16

    Rückforderung des schenkweise erklärten Verzichts auf einen anlässlich der

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist allgemein erkannt, dass der nach diesen Faktoren festgesetzte Vervielfältiger zu § 14 BewG eine geeignete Grundlage für die Kapitalisierung des Nießbrauchswertes darstellt (so zum Zugewinnausgleich: BGH FamRZ 2004, 527 = FPR 2004, 217; Münchener Kommentar/Koch § 1376 Rdn. 22; zu § 2325 BGB: OLG Koblenz ZEV 2002, 460 = NJW-RR 2002, 512; Münchener Kommentar/Lange, BGB, 7. Aufl., § 2325 Rdn. 5;, BeckOK BGB/J. Mayer, Stand 1.8.2015, § 2325 Rdn. 26; Damrau/Tanck/Riedel, Praxiskommentar Erbrecht, 3. Aufl., § 2325 Rdn.m 117; Blum/Melwitz ZEV 2010, 77, 78; zum Altenteil im Höferecht: Lange/Wullf/Lüdtke-Handjery, HöfeO, 10. Aufl., § 14 Rdn. 78; Lange/Wullf/Lüdtke-Handjery/Haarstrich, HöfeO, 11. Aufl., § 14 Rdn. 45).
  • OLG Koblenz, 13.07.2006 - 7 U 1801/05

    Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen einer vom Erblasser an den überlebenden

    Zu berücksichtigen ist insoweit, dass - wie schon der Begriff "Pflichtteil" ausweist - trotz der grundsätzlichen Testierfreiheit auch dem pflichtteilsberechtigten Kind gegenüber eine sittliche Pflicht besteht, den Pflichtteil nicht durch rechtlich noch im Rahmen des Zulässigen bleibende Maßnahmen zu entwerten, wobei das Pflichtteilsrecht entschiedenen Schutz verdient (vgl. auch BGHZ 88, 102 und OLG Koblenz, 9. Zivilsenat, NJW-RR 2002, 512).
  • OLG München, 23.11.2016 - 20 U 2998/16

    Keine Schenkung in Gestalt des Verzichts auf ein Rückforderungsrecht im

    c) Soweit der Beklagte auf eine behauptet andere Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Koblenz (Urteil vom 17. Oktober 2001, 9 U 166/01) verweist, liegt dieser Entscheidung ausweislich der dortigen Urteilsgründe schon ein anderer, mit dem hiesigen nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.
  • OLG Saarbrücken, 15.11.2023 - 5 U 35/23

    Umfang des bestehenden Pflichtteils grundsätzlich in der Hälfte des Wertes des

    Wenngleich in der Bestellung dieses weiteren Nießbrauches eine den Beklagten bereichernde Zuwendung zu sehen sein mag (sog. Zuwendungsnießbrauch; vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 512 = ZEV 2002, 460 m. Anm. Kornexl; Reiff, ZEV 1998, 241), so lässt sich hier jedenfalls nicht feststellen, dass dem auch eine - nach § 516 Abs. 1 BGB weiterhin erforderliche - Vereinbarung der Beteiligten über die Unentgeltlichkeit dieser Zuwendung an den Beklagten zugrunde gelegen hat.

    Das von den Klägern wiederholt, zuletzt auch in ihrer Berufungsbegründung erwähnte Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (NJW-RR 2002, 512), das einen ähnlich gelagerten, in entscheidenden, die Vertragsauslegung betreffenden Details jedoch abweichenden Sachverhalt betraf, steht der vorliegenden Beurteilung der Angelegenheit durch den Senat nicht entgegen.

    Das Oberlandesgericht Koblenz ist für diese in wesentlichen Punkten abweichend gelagerte Konstellation - stillschweigend - von einer Schenkung des Nießbrauches an die Ehefrau ausgegangen; daran anschließend hat es, ausgehend vom damaligen Rechtsstand - d.h.: vor der Neuausrichtung der Rechtsprechung zur Behandlung "mittelbarer Zuwendungen" im Rahmen der Pflichtteilsergänzung - den Wert dieser Zuwendung unter Anwendung des Niederstwertprinzips (§ 2325 Abs. 2 BGB) ermittelt und dafür auf den Todestag des dortigen Erblassers abgestellt (OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 512, 513).

    Der Senat weicht in seiner rechtlichen Beurteilung des vorliegenden Einzelfalles aus den weiter oben angeführten Gründen auch nicht von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (NJW-RR 2002, 512) ab, so dass ein Fall der Divergenz diesbezüglich nicht vorliegt.

  • OLG Hamm, 22.02.2005 - 10 U 134/04

    Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten bei Vorliegen einer

    Allerdings kommt dem Pflichtteilsberechtigten, der sich auf das Vorliegen mindestens einer gemischten Schenkung beruft, eine Beweiserleichterung zugute : Besteht zwischen Leistung und Gegenleistung ein objektives über ein geringes Maß deutlich hinausgehendes Missverhältnis, wird ihm die tatsächliche Vermutung zugebilligt, dass auch die Beteiligten dies so gesehen haben, so dass es sich insoweit um eine Schenkung handelt (BGH, FamRZ 1995, 479, 480; NJW 19984, 487, 489; OLG Oldenburg, NJW-RR 1997, 263, 264; OLG Koblenz, ZEV 2002, 460, 461).

    Vielmehr muss hinsichtlich der Bewertung der beiderseitigen Leistungen berücksichtigt werden, dass das Grundeigentum den Beklagten nur unter Belastung mit einem lebenslangen Wohnrecht zugewandt wurde; auch die übernommene Pflegeverpflichtung auf Kosten der Beklagten unter Anrechnung etwaiger Leistungen aus der Sozialversicherung und die Instandhaltungsverpflichtung stellen Gegenleistungen dar, die in den Äquivalenzvergleich einzustellen sind (BGH; NJW 1995, 479, 480; OLG Koblenz, ZEV 2002, 460, 461 m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 24.09.2020 - 12 U 646/20

    Bewertung von der Erblasserin erwarteter Leistungen ihrer Testamentserbin im

    Dabei ist entscheidend auf den Zeitpunkt der Überlassung des Verkaufserlöses, also Juli 2011 (BGH NJW 2017, 329 ; BGH, NJW 2000, 598 ; OLG Celle, FamRZ 2009, 462 [463]; OLG Koblenz, ZEV 2002, 460 [461]), unter Einbeziehung des Zeitraums ab Oktober 2010, auf den sich die Leistungsverknüpfung nach dem Willen der Erblasserin ebenfalls rückwirkend beziehen sollte, abzustellen.
  • OLG Köln, 30.06.2010 - 2 U 154/09

    Anforderungen an die Form eines Pflichtteilsverzichts

    Insoweit liegt der Fall hier anders als in dem vom Kläger zitierten Fall OLG Koblenz NJW-RR 2002, 512.
  • OLG Koblenz, 18.08.2014 - 10 U 1434/13
    Bis zu diesem Zeitpunkt ist daher der Wert der Zuwendung zu ermitteln (OLG Koblenz NJW-RR 2002, 512).
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